Das Büro der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft hat Mitte Juli einen Leitfaden für Datenschutzkontrollen auf Websites veröffentlicht. Obwohl New York über kein spezifisches Verbraucherdatenschutzgesetz verfügt, vertritt das Büro die Ansicht, dass bestehende Verbraucherschutzgesetze wahrheitsgemäße und nicht irreführende Angaben zum Datenschutz der Verbraucher verlangen. Dieser Leitfaden soll häufige Fehler korrigieren, die Unternehmen beim Einsatz von Tracking-Technologien auf ihren Websites machen.
New Yorker Generalstaatsanwaltschaft veröffentlicht Leitlinien für Datenschutzkontrollen auf Websites
Das Büro der Generalstaatsanwaltschaft führte eine detaillierte Analyse der Cookie-Aktivitäten auf verschiedenen Websites durch. Im Anschluss an die Untersuchung wurden 13 Websites auf Probleme mit dem Cookie-Tracking hingewiesen. Alle festgestellten Probleme wurden anschließend behoben.
Der Leitfaden beschreibt sechs häufige Fehler, die Unternehmen beim Einsatz von Tags und Tracking-Technologien machen:
Nicht kategorisierte oder falsch kategorisierte Tags und Cookies:
Eine unsachgemäße Konfiguration von Consent-Management-Tools, wie sie beispielsweise von UniConsent bereitgestellt werden, kann dazu führen, dass Marketing-Cookies nicht wie erwartet deaktiviert werden.
Fehlkonfigurierte Consent-Management- und Tag-Management-Tools:
Inkonsistenzen zwischen diesen Tools verhindern, dass Cookies deaktiviert werden, wenn ein Nutzer widerspricht.
Verwendung fest codierter Tags:
Die Verwendung fest codierter Tags reagiert nicht auf Consent-Management-Tools.
Missverständnisse in Bezug auf Dienste wie Metas Limited Data Use:
Unternehmen missverstehen häufig, wie diese Dienste in Bundesstaaten ohne umfassende Datenschutzgesetze funktionieren.
Unvollständiges Verständnis der Datenerfassung durch Tags:
Unternehmen verfügen nicht über ein vollständiges Verständnis davon, wie Tags Daten erfassen und nutzen.
Cookielose Tracking-Technologien:
Die Verwendung cookieloser Tracking-Technologien übermittelt Daten an Werbeunternehmen, ohne dass eine Einwilligung zur Kontrolle durch Management-Tools vorliegt.
Um die Verbraucherschutzgesetze New Yorks einzuhalten, hebt der Leitfaden drei Hauptprobleme hervor:
Genauigkeit der Aussagen zu Datenschutzkontrollen:
Stellen Sie sicher, dass die in Cookie-Pop-ups und Datenschutzerklärungen angegebenen Datenschutzkontrollen korrekt sind.
Irreführende Formulierungen vermeiden:
Wenn das Cookie zum Zeitpunkt des Besuchs des Nutzers bereits verwendet wird, erwecken Sie nicht den Eindruck, dass die Einwilligung des Nutzers vor der Bereitstellung erforderlich ist.
Nicht irreführende Benutzeroberfläche:
Stellen Sie sicher, dass Cookie-Management-Tools keine verwirrenden Oberflächen verwenden (d. h. Dark Patterns).
Der Leitfaden gibt mehrere „Dos" und „Don'ts" für datenschutzbezogene Offenlegungen und Kontrollen vor:
Dos:
Stellen Sie separate Schaltflächen „Akzeptieren" und „Ablehnen" in gleicher Größe, Farbe und Betonung bereit.
Don'ts:
Vermeiden Sie unklare Schaltflächen, wie z. B. ein „X", das Nutzer als Ablehnung von Cookies interpretieren könnten.
Die Leitlinien der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft tragen zur wachsenden Komplexität bei der effektiven Bereitstellung von Consent-Management-Tools und Cookie-Pop-ups bei. Unternehmen müssen zudem bundesstaatliche Verbraucherdatenschutzgesetze, Prozessrisiken (z. B. Klagen nach dem California Invasion of Privacy Act) und internationale Anforderungen berücksichtigen. Das Fehlen bundesstaatsspezifischer Datenschutzgesetze in New York macht in Kombination mit diesen Leitlinien die Compliance noch komplexer.
Um die Anforderungen dieser Leitlinien zu erfüllen, bietet UniConsent eine robuste Reihe von Compliance-Konfigurationen, darunter:
Der technische Support von UniConsent gewährleistet eine nahtlose Konfiguration und Bereitstellung von Consent-Management-Tools und hilft Unternehmen, häufige Fallstricke zu vermeiden und die Einhaltung verschiedener Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
Durch die Nutzung der Lösungen von UniConsent können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Tracking-Technologie und Datenschutzkontrollen korrekt, transparent und benutzerfreundlich konfiguriert sind, um die von den Leitlinien der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft und anderen geltenden Datenschutzgesetzen gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
UniConsent ist Teil der datenschutzorientierten User Experience Platform von Transfon, die täglich zig Millionen Nutzer bedient, um ein nahtloses Datenschutzerlebnis für Nutzer und Publisher im Zeitalter nach der DSGVO zu bieten. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren: hello@uniconsent.com
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