UniConsent hilft Unternehmen bei der Einhaltung des Montana Consumer Data Privacy Act (MTCDPA). Verwalten Sie Verbraucher-Opt-out-Anfragen, Cookie-Einwilligungsbanner, universelle Opt-out-Signale und die Einwilligung für sensible Daten in einer Plattform.
Der Montana Consumer Data Privacy Act (MTCDPA) wurde am 19. Mai 2023 unterzeichnet und tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Montana gehört zu einer wachsenden Zahl von US-Bundesstaaten, die umfassende Verbraucherdatenschutzgesetze erlassen haben.
Der MTCDPA gewährt Einwohnern von Montana Rechte an ihren personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen, die diese Daten erheben oder verarbeiten. Das Gesetz folgt dem Opt-out-Modell für die allgemeine Verarbeitung personenbezogener Daten und erfordert eine Opt-in-Einwilligung für sensible Daten.
Der MTCDPA gilt für Unternehmen, die in Montana Geschäfte tätigen oder Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die auf Einwohner von Montana ausgerichtet sind, und im vorangegangenen Kalenderjahr entweder:
Hinweis: Das ursprüngliche Gesetz von 2023 sah Schwellenwerte von 50.000 bzw. 25.000 Verbrauchern vor. Diese wurden durch SB 297, unterzeichnet am 8. Mai 2025, gesenkt, wobei die Änderungen ab dem 1. Oktober 2025 gelten.
Einwohner von Montana haben folgende Rechte:
Unternehmen müssen auf verifizierte Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen antworten, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 45 Tage, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist.
Die Verarbeitung sensibler Daten erfordert eine Opt-in-Einwilligung der Verbraucher. Sensible Daten gemäß dem MTCDPA umfassen rassische oder ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, psychische oder physische Gesundheitsdiagnosen, sexuelle Orientierung, Staatsangehörigkeitsstatus, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person, präzise Geolokalisierungsdaten und personenbezogene Daten bekannter Kinder.
Der Generalstaatsanwalt von Montana setzt den MTCDPA durch. Es gibt kein privates Klagerecht. Das ursprüngliche Gesetz enthielt eine 60-tägige Heilungsfrist, die jedoch durch SB 297 ab dem 1. Oktober 2025 abgeschafft wurde; der Generalstaatsanwalt kann nun Durchsetzungsmaßnahmen einleiten, ohne zuvor eine Heilungsmöglichkeit einzuräumen. Es können Bußgelder von bis zu 7.500 US-Dollar pro Verstoß verhängt werden, wobei jeder betroffene Verbraucher einen separaten Verstoß darstellen kann. Der Generalstaatsanwalt kann auch einstweilige Verfügungen beantragen und Anwaltskosten sowie Ermittlungskosten geltend machen.
UniConsent bietet die Werkzeuge, die Unternehmen zur Erfüllung der MTCDPA-Anforderungen benötigen:
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