CCPA und DSGVO im Vergleich: Opt-in vs. Opt-out, Anwendungsbereich, Rechte, Cookies, GPC, Bußgelder und eine Checkliste für beide Gesetze.
Der wichtigste Unterschied zwischen DSGVO und CCPA ist das Einwilligungsmodell. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch GDPR) folgt dem Opt-in-Prinzip: Sie brauchen eine Rechtsgrundlage, oft eine Einwilligung, bevor Sie personenbezogene Daten verarbeiten, und eine vorherige Einwilligung, bevor Sie nicht notwendige Cookies setzen. Der California Consumer Privacy Act (CCPA) in der durch den CPRA geänderten Fassung folgt dem Opt-out-Prinzip: Ein Unternehmen darf personenbezogene Informationen nach einem Hinweis erheben, muss Verbrauchern aber ermöglichen, dem Verkauf oder der Weitergabe dieser Informationen zu widersprechen.
Der zweite große Unterschied ist der Anwendungsbereich. Die DSGVO gilt für fast jede Organisation, die personenbezogene Daten von Menschen in der EU verarbeitet, unabhängig von ihrer Größe. Der CCPA gilt nur für gewinnorientierte Unternehmen, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind und eine Umsatz- oder Datenmengenschwelle erreichen.
| Thema | DSGVO (EU) | CCPA / CPRA (Kalifornien) |
|---|---|---|
| Für wen sie gilt | Jeder Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter, auch kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Behörden | Gewinnorientierte Unternehmen, die in Kalifornien tätig sind und eine Schwelle erreichen: Jahresbruttoumsatz über 26.625.000 $ (angepasst zum 1. Januar 2025), Kauf, Verkauf oder Weitergabe der Daten von 100.000 oder mehr Verbrauchern oder Haushalten, oder 50 % oder mehr des Jahresumsatzes aus dem Verkauf oder der Weitergabe personenbezogener Informationen |
| Räumlicher Anwendungsbereich | Organisationen mit Niederlassung in der EU sowie Organisationen außerhalb der EU, die Menschen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten (Artikel 3) | Unternehmen weltweit, die die Schwellen erreichen und personenbezogene Informationen von Einwohnern Kaliforniens erheben |
| Geschützte Daten | Personenbezogene Daten: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen | Personal information: Informationen, die einen Verbraucher oder Haushalt identifizieren, sich auf ihn beziehen oder vernünftigerweise mit ihm verknüpft werden können; öffentlich verfügbare und deidentifizierte Informationen sind ausgenommen |
| Grundlage der Verarbeitung | Eine der sechs Rechtsgrundlagen aus Artikel 6 (Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe, berechtigte Interessen) | Keine Rechtsgrundlage nötig; Hinweis bei der Erhebung und eine Nutzung, die für die angegebenen Zwecke vernünftigerweise notwendig und verhältnismäßig ist |
| Einwilligungsmodell | Opt-in | Opt-out bei Verkauf und Weitergabe |
| Cookies und Tracking | Vorherige Opt-in-Einwilligung für nicht notwendige Cookies (ePrivacy-Regeln plus Einwilligungsstandard der DSGVO) | Kein Opt-in-Banner für Erwachsene erforderlich; Werbe-Cookies, über die Daten verkauft oder weitergegeben werden, müssen vom Opt-out erfasst sein |
| Minderjährige | Artikel 8: Einwilligung der Eltern unter 16 Jahren bei einwilligungsbasierten Online-Diensten; EU-Länder dürfen das Alter auf 13 senken | Opt-in erforderlich für Verkauf oder Weitergabe von Daten von Verbrauchern, die bekanntermaßen unter 16 sind; bei Kindern unter 13 muss ein Elternteil oder Vormund zustimmen |
| Sensible Daten | Besondere Kategorien (Artikel 9) sind verboten, sofern keine Ausnahme greift, etwa eine ausdrückliche Einwilligung | Sensible personenbezogene Informationen: Verbraucher dürfen deren Nutzung und Offenlegung einschränken |
| Rechte | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Rechte bei automatisierten Entscheidungen, Widerruf der Einwilligung | Auskunft, Löschung, Berichtigung, Opt-out bei Verkauf oder Weitergabe, Einschränkung sensibler Informationen, Nichtdiskriminierung |
| Antwortfrist | Ein Monat, verlängerbar um zwei weitere Monate | 45 Kalendertage, verlängerbar um weitere 45 Tage; Opt-out-Anfragen innerhalb von 15 Werktagen |
| Datenschutzbeauftragter | In bestimmten Fällen Pflicht (Artikel 37) | Nicht erforderlich |
| Risikobewertungen | DSFA bei Verarbeitung mit hohem Risiko (Artikel 35) | Risikobewertungen und Cybersicherheitsaudits nach CPPA-Verordnungen, gültig seit 1. Januar 2026, stufenweise über mehrere Jahre eingeführt |
| Internationale Übermittlungen | Eingeschränkt: Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder ein anderes Instrument aus Kapitel V | Keine Übermittlungsbeschränkungen; Verträge mit Dienstleistern, Auftragnehmern und Dritten erforderlich |
| Meldung von Datenpannen | Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden, wenn erforderlich | Separates kalifornisches Gesetz zu Datenpannen; Verbraucher können bei bestimmten Datenpannen klagen |
| Durchsetzung | Nationale Datenschutzbehörden in jedem EU-Land | California Privacy Protection Agency (CPPA) und kalifornischer Attorney General |
| Höchststrafen | Bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist | 2.663 $ pro Verstoß und 7.988 $ pro vorsätzlichem Verstoß oder Verstoß gegen Minderjährige unter 16 (seit 1. Januar 2025) |
| Privates Klagerecht | Betroffene können Schadensersatz verlangen | Nur bei bestimmten Datenpannen: 107 $ bis 799 $ pro Verbraucher und Vorfall oder der tatsächliche Schaden, falls höher |
Die DSGVO kennt keine Größenschwelle. Ein Onlineshop mit zwei Mitarbeitern in Berlin und eine US-App mit Nutzern in Frankreich fallen beide darunter. Der CCPA zielt auf größere oder datenintensive Unternehmen. Der Umsatzwert wird alle zwei Jahre an die Inflation angepasst; die California Privacy Protection Agency hat ihn zum 1. Januar 2025 von 25.000.000 $ auf 26.625.000 $ angehoben. Seit 2023 erfasst der CCPA auch Beschäftigten- und B2B-Daten, es geht also nicht nur um Website-Besucher.
Nach der DSGVO brauchen Sie eine Rechtsgrundlage, bevor die Verarbeitung beginnt. Für Cookies und ähnliche Tracker, die nicht unbedingt erforderlich sind, verlangt das EU-Recht zuerst eine Einwilligung. Das Cookie-Banner muss Tags also blockieren, bis der Besucher zustimmt, und Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.
Nach dem CCPA informieren Sie die Menschen bei oder vor der Erhebung und respektieren dann ihre Entscheidungen. Wenn Sie personenbezogene Informationen verkaufen oder für kontextübergreifende verhaltensbasierte Werbung weitergeben, müssen Sie einen Link "Do Not Sell or Share My Personal Information" (oder alternativ "Your Privacy Choices") anbieten und den Verkauf oder die Weitergabe nach einem Opt-out einstellen.
Die CCPA-Verordnungen verpflichten Unternehmen, ein Global Privacy Control (GPC)-Signal als gültigen Widerspruch gegen Verkauf und Weitergabe zu behandeln. Der kalifornische Attorney General nennt eine vom Nutzer aktivierte globale Datenschutzeinstellung als eine der Opt-out-Methoden, die Unternehmen beachten müssen. Die DSGVO kennt keine vergleichbare Pflicht für ein Signal, Besucher können ihre Einwilligung aber jederzeit widerrufen.
Beide Gesetze geben Menschen das Recht auf Auskunft und Löschung, die Details unterscheiden sich aber. DSGVO-Anfragen sind innerhalb eines Monats zu beantworten. CCPA-Anfragen auf Auskunft, Löschung und Berichtigung innerhalb von 45 Kalendertagen, Opt-out-Anfragen innerhalb von 15 Werktagen. Ein Datenschutzportal hilft Ihnen, Betroffenenanfragen unter beiden Fristen zu erfassen und nachzuverfolgen.
DSGVO-Bußgelder können 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen. CCPA-Bußgelder werden pro Verstoß berechnet und summieren sich daher schnell, wenn viele Verbraucher betroffen sind: 2.663 $ pro Verstoß und 7.988 $ pro vorsätzlichem Verstoß oder Verstoß gegen Minderjährige unter 16. Nach bestimmten Datenpannen können Verbraucher außerdem Sammelklagen erheben, mit gesetzlichem Schadensersatz von 107 $ bis 799 $ pro Verbraucher und Vorfall.
Insgesamt nicht. Die DSGVO ist strenger, weil sie fast jede Organisation erfasst, für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage verlangt, eine Opt-in-Einwilligung für Cookies vorschreibt und Übermittlungen außerhalb der EU einschränkt. Der CCPA ist in einigen Punkten strenger: Er verlangt einen sichtbaren Opt-out-Link, macht die Beachtung von GPC zur Pflicht und gibt Verbrauchern bei Datenpannen gesetzlichen Schadensersatz, ohne dass sie einen tatsächlichen Schaden nachweisen müssen.
Der California Privacy Rights Act (CPRA), im November 2020 per Volksabstimmung angenommen, hat den CCPA ab dem 1. Januar 2023 geändert und näher an die DSGVO gebracht. Alle Details finden Sie in unserem CPRA-Leitfaden. Die wichtigsten Änderungen:
Kalifornien ist nicht allein. Viele andere US-Bundesstaaten haben inzwischen Datenschutzgesetze mit ähnlichem Opt-out-Modell; siehe unsere Übersicht der Datenschutzgesetze der US-Bundesstaaten und die Liste der globalen Datenschutzgesetze.
Nutzen Sie diese Checkliste, wenn Sie Besucher oder Kunden in Europa und in Kalifornien haben:
UniConsent ist eine von Google zertifizierte, beim IAB TCF registrierte Consent-Management-Plattform. Mit einem einzigen Tag auf Ihrer Website erkennt sie die Region des Besuchers und wendet die passenden Regeln an:
Erstellen Sie ein kostenloses UniConsent-Konto und richten Sie DSGVO- und CCPA-Compliance für eine Website in wenigen Minuten ein.
Die DSGVO folgt dem Opt-in-Prinzip: Sie brauchen eine Rechtsgrundlage, oft eine Einwilligung, bevor Sie personenbezogene Daten verarbeiten, und eine vorherige Einwilligung für nicht notwendige Cookies. Der CCPA folgt dem Opt-out-Prinzip: Unternehmen dürfen personenbezogene Informationen nach einem Hinweis erheben, müssen Verbrauchern aber den Widerspruch gegen Verkauf oder Weitergabe ermöglichen. Zudem gilt die DSGVO für fast alle Organisationen, der CCPA nur für gewinnorientierte Unternehmen, die seine Schwellen erreichen.
Insgesamt ist die DSGVO strenger: Sie erfasst fast jede Organisation, verlangt eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, schreibt eine Opt-in-Einwilligung für Cookies vor und erlaubt Bußgelder von bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Umsatzes. Der CCPA ist in einigen Punkten strenger, etwa beim verpflichtenden Opt-out-Link, der verpflichtenden Unterstützung von Global Privacy Control und dem gesetzlichen Schadensersatz bei Datenpannen.
Nein. Der CCPA verlangt für Erwachsene kein Opt-in-Cookie-Banner. Er verlangt einen Hinweis bei der Erhebung und eine Möglichkeit, dem Verkauf oder der Weitergabe personenbezogener Informationen zu widersprechen. Das betrifft auch Werbe-Cookies für kontextübergreifende verhaltensbasierte Werbung. Ein Opt-in ist nur für Verbraucher erforderlich, von denen das Unternehmen weiß, dass sie unter 16 sind.
Nicht automatisch. Die DSGVO-Compliance deckt viele Grundlagen ab, der CCPA verlangt aber zusätzlich einen Do-Not-Sell-or-Share- oder Your-Privacy-Choices-Link, die Unterstützung von Global Privacy Control, CCPA-spezifische Angaben in der Datenschutzerklärung, einen Anfrageprozess mit 45-Tage-Frist und das Recht, die Nutzung sensibler personenbezogener Informationen einzuschränken.
Die DSGVO wird von der nationalen Datenschutzbehörde jedes EU-Landes durchgesetzt, mit einer federführenden Behörde für grenzüberschreitend tätige Organisationen. Den CCPA setzen die California Privacy Protection Agency (CPPA) und der kalifornische Attorney General durch.
DSGVO-Bußgelder können 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Seit dem 1. Januar 2025 betragen CCPA-Bußgelder bis zu 2.663 $ pro Verstoß und 7.988 $ pro vorsätzlichem Verstoß oder Verstoß gegen Minderjährige unter 16, und Verbraucher können nach bestimmten Datenpannen 107 $ bis 799 $ pro Vorfall verlangen.
Beginnen Sie damit, Ihre Website und Anwendung gemäß EU-DSGVO, US-CPRA, CA-PIPEDA usw. konform zu machen
Registrieren