LGPD ist das Allgemeine Datenschutzgesetz in Brasilien. Zusammen mit anderen Datenschutzgesetzen definiert es in großem Umfang neue Regeln für Website-Tracking und Tracking-Cookies.
Das LGPD ist das erste umfassende allgemeine Datenschutzgesetz in Brasilien, ähnlich der EU-DSGVO.
Das LGPD gilt für die Erhebung, Nutzung oder Offenlegung personenbezogener Daten in Brasilien durch Organisationen, unabhängig davon, ob die Erhebung, Nutzung oder Offenlegung personenbezogener Daten in Brasilien stattfindet oder nicht.
Wie bei der DSGVO gilt das Gesetz für globale Organisationen, die Verbraucher und Nutzer in Brasilien haben.
Gemäß dem LGPD muss die Einwilligung informiert, ausdrücklich, freiwillig und zweckgebunden sein. Betroffene Personen haben das Recht auf Widerruf, und die Einwilligung muss in einfacher Sprache verfasst und deutlich sichtbar sein.
Die brasilianische Datenschutzbehörde (ANPD) kann ein Bußgeld von bis zu 2 % des Umsatzes einer Organisation in Brasilien (für das vorangegangene Geschäftsjahr, ohne Steuern) verhängen, bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 50.000.000 BRL pro Verstoß.
Ja. Das LGPD verlangt eine ausdrückliche Einwilligung. Sie können die integrierten Funktionen der UniConsent CMP nutzen, um die Einwilligung und Datenschutzpräferenzen zu erheben und zu verwalten und so das brasilianische LGPD einzuhalten.
Beginnen Sie damit, Ihre Website und Anwendung gemäß EU-DSGVO, US-CPRA, CA-PIPEDA usw. konform zu machen
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