Ist es zulässig, Nutzer zu zwingen, entweder eine Gebühr zu zahlen oder für die DSGVO-Compliance einzuwilligen?
Die rechtlichen Risiken von „Consent or Pay“-Modellen für Publisher
In einer aktuellen Entwicklung hat die Datenschutzorganisation noyb rechtliche Schritte gegen Meta, das Mutterunternehmen der Social-Media-Giganten Facebook und Instagram, wegen seines umstrittenen „Pay or Okay“-Modells eingeleitet. Dieses Modell stellt europäische Nutzer vor eine Wahl: entweder der personalisierten Werbung und dem Daten-Tracking zuzustimmen oder eine erhebliche Jahresgebühr von bis zu 251,88 € zu zahlen, um ihr Recht auf Datenschutz zu wahren. Abgesehen von den Bedenken hinsichtlich der hohen Kosten wirft dieses Modell auch Warnsignale hinsichtlich möglicher rechtlicher Konsequenzen für Publisher auf, die einen ähnlichen Ansatz in Erwägung ziehen.
Die formelle Beschwerde von noyb, die bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht wurde, rückt die zentrale Frage der „freiwillig erteilten“ Einwilligung, wie sie das EU-Recht vorschreibt, in den Mittelpunkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor Metas Umgang mit Nutzerdaten für personalisierte Werbung für illegal erklärt, was im Januar zu einer saftigen Geldstrafe von 390 Millionen Euro führte. Nun wird Metas Einführung einer „Datenschutzgebühr“ für Nutzer, die personalisierte Werbung ablehnen, als direkter Widerspruch zu den Grundsätzen einer freiwillig erteilten Einwilligung betrachtet.
Im Widerspruch zum Wesen der freien Wahl erlegt Metas Modell Nutzern, die ihr Grundrecht auf Datenschutz ausüben, eine finanzielle Belastung auf. Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb, betont, dass eine solche „Datenschutzgebühr“ dem EU-Recht zuwiderläuft, das vorschreibt, dass die Einwilligung tatsächlich den freien Willen des Nutzers widerspiegeln muss.
Während Meta die „Datenschutzgebühr“ damit rechtfertigt, dass sie den Präferenzen eines kleinen Prozentsatzes von Nutzern entspreche, die personalisierte Werbung wünschen, deuten Branchendaten darauf hin, dass sich nur 3 Prozent freiwillig für das Tracking entscheiden. Im Gegensatz dazu entscheiden sich rund 99 Prozent gegen die Zahlung, wenn sie mit der „Datenschutzgebühr“ konfrontiert werden. Dies wirft berechtigte Fragen zur Gültigkeit der Einwilligung in einem System auf, in dem finanzielle Zwänge Nutzer dazu bewegen können, auf ihre Datenschutzrechte zu verzichten.
Max Schrems, Vorsitzender von noyb, kritisiert Metas Ansatz und behauptet, dass Systeme wie „Pay or Okay“ das Konzept der freien Einwilligung untergraben. In einem Vergleich mit dem Schwimmen weist er darauf hin, dass es an einer echten freien Wahl mangelt, wenn sich nur 3 Prozent aktiv für eine Option entscheiden, aber 99,9 Prozent am Ende das gleiche Ergebnis erzielen – dies sei sowohl unpraktisch als auch möglicherweise rechtswidrig.
Sollte Meta sein „Pay or Okay“-Modell erfolgreich verteidigen, könnte dies einen Präzedenzfall für andere Unternehmen schaffen, ähnliche Ansätze zu übernehmen. Berichten zufolge testet TikTok bereits ein werbefreies Abonnementmodell außerhalb der USA. Wenn weitere App-Anbieter diesem Beispiel folgen, könnten die Kosten für die Wahrung der Online-Privatsphäre exorbitant werden. Bei durchschnittlich 35 installierten Apps auf ihren Smartphones könnten Einzelpersonen mit einer erheblichen „Grundrechtsgebühr“ von 8.815,80 € pro Jahr konfrontiert werden, während eine vierköpfige Familie Kosten von über 35.000 € pro Jahr tragen müsste.
Max Schrems wirft eine entscheidende Frage zur Zugänglichkeit von Grundrechten auf und betont, dass diese Rechte historisch oft den Wohlhabenden vorbehalten waren. Metas Modell, so argumentiert er, könnte diesen Trend fortsetzen, indem es einen erheblichen Teil der Bevölkerung aufgrund finanzieller Zwänge möglicherweise ausschließt.
Ein bedeutender Mangel in Metas „Pay or Okay“-Modell ist die Missachtung der unterschiedlichen Einkommensniveaus in den EU-Ländern. Da 21,6 % der EU-Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, kann die Erhebung einer erheblichen Gebühr für den Datenschutz als diskriminierend wahrgenommen werden. Noyb verweist auf einen konkreten Fall, in dem eine Beschwerdeführerin, die finanzielle Not leidet und Arbeitslosenhilfe bezieht, sich die zusätzliche Jahresgebühr von 250 € nicht leisten kann, während sie Mühe hat, ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Max Schrems betont, dass ein „Pay or Okay“-System für viele Menschen zu einer Wahl zwischen essenziellen Bedürfnissen wie der Zahlung der Miete oder der Wahrung der Privatsphäre wird. Dies verdeutlicht zusätzlich die potenzielle sozioökonomische Kluft, die solche Modelle fortschreiben können.
Die Einführung von „Pay or Okay“-Modellen durch Tech-Giganten wie Meta wirft erhebliche rechtliche und ethische Bedenken auf. Sie stellt die Kernprinzipien der freiwillig erteilten Einwilligung nach EU-Recht infrage und kann Nutzer je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unverhältnismäßig stark betreffen. Wenn Publisher ähnliche Consent-or-Pay-Optionen in Erwägung ziehen, wird es unerlässlich, die potenziellen rechtlichen Risiken und ethischen Implikationen abzuwägen. Sicherzustellen, dass der Datenschutz der Nutzer ein für alle zugängliches Grundrecht bleibt, unabhängig vom finanziellen Status, sollte eine vorrangige Überlegung in der sich entwickelnden Datenschutzlandschaft sein.
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