Noyb (ein European Centre for Digital Rights, eine österreichische gemeinnützige Organisation, die im Bereich Datenschutzrecht tätig ist) hat kürzlich über Einwilligungsbanner berichtet. Der Bericht unterstreicht die weit verbreitete Nutzung irreführender Praktiken bei Cookie-Einwilligungsbannern sowie die Notwendigkeit einer strengeren Durchsetzung der Datenschutzgesetze. Noyb hob konkrete Non-Compliance-Probleme hervor und gab Empfehlungen zur Verbesserung der Praktiken bei der Einwilligungserfassung, um sicherzustellen, dass die Einwilligung der Nutzer informiert und freiwillig erfolgt.
Noyb-Leitlinien zu Dark Patterns bei Cookie-Bannern 2024
In den letzten Jahren haben Datenschutzbehörden (DPAs) in ganz Europa zahlreiche Beschwerden über Cookie-Banner erhalten. Als Reaktion darauf richtete der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im September 2021 eine Taskforce ein, um die Antworten auf diese Beschwerden zu koordinieren. Im Januar 2023 veröffentlichte diese Taskforce einen Bericht mit dem Titel „Report of the Work Undertaken by the Cookie Banner Taskforce", der ihre Einschätzungen und Empfehlungen zu den in Einwilligungsbannern im gesamten Web festgestellten Verstößen enthält. Der Bericht von 2023 betont, dass die Ergebnisse der Taskforce lediglich die Mindestanforderungen für Einwilligungsbanner darstellen und dass nationale DPAs befugt sind, höhere Standards festzulegen.
Im neuesten Bericht liefert uns noyb einige zentrale Erkenntnisse: So sind sich beispielsweise nahezu alle Behörden einig, dass, wenn es eine Option „Cookies akzeptieren" gibt, auch eine Option „Ablehnen" auf derselben Ebene des Einwilligungsbanners vorhanden sein muss. Bereits angekreuzte Kontrollkästchen sind nicht zulässig. Für Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, ist eine Einwilligung zwingend erforderlich.
Hier die vollständigen Punkte:
Viele Einwilligungsbanner bieten auf der ersten Ebene keine Möglichkeit, Cookies abzulehnen, sodass Nutzer den Eindruck gewinnen, sie müssten Cookies akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können.
Ein Beispiel: ein Banner mit nur einer „Akzeptieren"-Schaltfläche und ohne sichtbare „Ablehnen"-Option auf dem ersten Bildschirm.
Diese Praxis führt zu Nutzerfrustration und einer höheren Wahrscheinlichkeit unbeabsichtigter Einwilligung aufgrund des zusätzlichen Aufwands, der zur Ablehnung von Cookies erforderlich ist.
Manche Banner verwenden bereits angekreuzte Kästchen für die Einwilligung, sodass Nutzer diese abwählen müssen, um Cookies abzulehnen – dies gilt nicht als gültige Einwilligung.
Ein Beispiel: Einwilligungsoptionen sind vorausgewählt, und Nutzer müssen sie manuell abwählen, um zu widersprechen.
Diese Praxis stellt keine gültige Einwilligung dar, da sie nicht freiwillig, spezifisch, informiert oder eindeutig erfolgt.
Die Option „Ablehnen" wird häufig als weniger prominenter Link im Vergleich zur „Akzeptieren"-Schaltfläche dargestellt, wodurch Nutzer fälschlicherweise glauben, die Zustimmung sei die einzige Option.
Ein Beispiel: Die „Akzeptieren"-Schaltfläche wird prominent angezeigt, während die „Ablehnen"-Option ein kleiner, in den Text eingebetteter Link ist.
Nutzer bemerken die Ablehnen-Option möglicherweise nicht, was zu unbeabsichtigter Einwilligung führt.
Die „Akzeptieren"-Schaltfläche wird durch unterschiedliche Farben gegenüber anderen Optionen hervorgehoben, wodurch sie attraktiver und für Nutzer irreführend wirkt.
Ein Beispiel: Die „Akzeptieren"-Schaltfläche ist leuchtend und auffällig, während die „Ablehnen"-Schaltfläche stumpf ist und im Hintergrund verschwindet.
Dieses Design führt Nutzer in die Irre, sodass sie denken, die Annahme von Cookies sei die Standard- oder einzige Option.
Die Verwendung unterschiedlicher Kontrastverhältnisse für „Akzeptieren"- und „Ablehnen"-Schaltflächen macht die „Ablehnen"-Schaltfläche weniger sichtbar und schwerer erkennbar.
Ein Beispiel: Die „Akzeptieren"-Schaltfläche hat einen hohen Kontrast, während die „Ablehnen"-Schaltfläche einen niedrigen Kontrast aufweist, was das Lesen erschwert.
Nutzer könnten aufgrund der visuellen Dominanz der „Akzeptieren"-Option unbeabsichtigt einwilligen.
Manche Banner berufen sich auf ein berechtigtes Interesse als Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, ohne klare Widerspruchsmöglichkeiten anzubieten.
Ein Beispiel: ein Banner, das angibt, die Datenverarbeitung basiere auf einem berechtigten Interesse, ohne eine einfache Möglichkeit zum Widerspruch zu bieten.
Dies kann Nutzer verwirren und möglicherweise ihre Rechte nach der DSGVO verletzen.
Cookies werden fälschlicherweise als essenziell eingestuft, obwohl sie es nicht sind, wodurch Nutzer sie nicht ablehnen können.
Ein Beispiel: Analyse-Cookies werden als essenziell eingestuft, um die Einholung einer Einwilligung zu vermeiden.
Nutzer können nicht-essenzielle Cookies, für die eigentlich eine Einwilligung erforderlich wäre, nicht ablehnen.
Der Widerruf der Einwilligung wird oft schwieriger gestaltet als deren Erteilung.
Ein Beispiel: Es gibt keine leicht auffindbare Schaltfläche oder keinen Link „Einwilligung widerrufen", im Gegensatz zu den prominenten Einwilligungsoptionen.
Nutzer teilen ihre Daten aufgrund der Schwierigkeit, die Einwilligung zu widerrufen, möglicherweise unbeabsichtigt weiter.
Der Überblick über diese Kernpunkte:
| DPA/Cookie-Banner-Frage | EDSA-Bericht | Österreich | Belgien | Tschechien | Dänemark | Finnland | Frankreich | Deutsche DSK (DPAs) | Griechenland | Irland | Italien | Luxemburg | Niederlande | Spanien |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erfordert Cookie-Ablehnen-Option auf der ersten Ebene | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Betrachtet bereits angekreuzte Kästchen als unzulässig | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Betrachtet eine Link-Option als irreführend | Manchmal | ? | ✓ | ✓ | ✓ | ? | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ? | ✓ | ✓ |
| Stimmt zu, dass keine Beeinflussung durch unterschiedliche Schaltflächenfarben erfolgen sollte | Manchmal | ? | ✓ | ✗ | ✓ | ? | ✗ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ? | Manchmal |
| Stimmt zu, dass keine Beeinflussung durch Schaltflächenkontrast (im Vergleich zum Hintergrund) erfolgen sollte | Manchmal | ? | ✓ | ✗ | ✓ | ? | ✗ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ? | Manchmal |
| Die Berufung auf berechtigtes Interesse für die Installation nicht-essenzieller Cookies ist unzulässig | ✓ | ? | ✓ | ✓ | ? | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ? | ✓ | ✓ | ? | ✓ |
| Falsche Klassifizierung von Cookies und damit deren Installation ohne Einwilligung ist ein Problem | ✓ | ? | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ? | ✓ | ✓ | ? | ✓ |
| Widerruf ist nur über ein dauerhaft sichtbares schwebendes Symbol zulässig | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ |
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