Kanada: Erkenntnisse der kanadischen Datenschutzbeauftragten zu irreführenden Designmustern

UniConsent Team

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Inhaltsverzeichnis

Die Prüfer der kanadischen Datenschutzbeauftragten (OPC) untersuchten 145 in Kanada zugängliche Websites und Apps aus verschiedenen Branchen, darunter Einzelhandel, soziale Medien, Nachrichten, Unterhaltung und Plattformen, die sich an Kinder richten. Die OPC konzentrierte sich dabei auf irreführende Designmuster oder „Dark Patterns“.

Irreführende Designmuster sind Techniken, die auf Websites und in mobilen Apps eingesetzt werden, um Nutzer zu Entscheidungen zu verleiten, die nicht in ihrem besten Interesse liegen. Diese Muster können Nutzer daran hindern, informierte Entscheidungen über ihre persönlichen Daten zu treffen, wodurch sie mehr Privatsphäre aufgeben, als sie beabsichtigt hatten. Diese Muster können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden, was ihre Wirksamkeit bei der Beeinflussung der Datenschutzentscheidungen der Nutzer erhöht.

Insights from Canada's Privacy Commissioner on Deceptive Design PatternsInsights from Canada's Privacy Commissioner on Deceptive Design Patterns

Hintergrund

Das Amt der Datenschutzbeauftragten von Kanada (OPC) führte in Zusammenarbeit mit dem Global Privacy Enforcement Network (GPEN) und dem International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN) im Jahr 2024 eine umfassende Untersuchung zu irreführenden Designmustern oder „Dark Patterns“ durch. Diese Initiative zielte darauf ab, zu untersuchen, wie diese Muster die Datenschutzentscheidungen der Nutzer und die Einhaltung der Datenschutzgesetze beeinflussen.

Wichtige Erkenntnisse zu irreführenden Designmustern (Dark Patterns)

Die Untersuchung der OPC identifizierte fünf primäre irreführende Designmuster, die die Entscheidungsfindung der Nutzer in Bezug auf den Datenschutz beeinträchtigen:

  1. Komplexe und verwirrende Sprache

    Datenschutzrichtlinien sind oft übermäßig lang und verwenden Fachsprache, was es Nutzern erschwert, sie zu verstehen. Diese Komplexität kann Nutzer daran hindern, zu verstehen, wozu sie ihre Einwilligung geben, was zu uninformierter oder versehentlicher Einwilligung führt.

    Zum Beispiel überschreitet die Datenschutzrichtlinie 3.000 Wörter und ist in juristischem oder technischem Fachjargon verfasst, der ein Leseverständnis auf Universitätsniveau erfordert. So kann die Datenschutzrichtlinie einer Website beispielsweise Begriffe wie „Verantwortlicher“ oder „Auftragsverarbeiter“ ohne klare Definitionen enthalten, wodurch Nutzer über die Rollen und Verantwortlichkeiten der Parteien, die ihre Daten verarbeiten, im Unklaren gelassen werden.

    Dies erschwert es Nutzern, aufgrund der Komplexität der Sprache informierte Entscheidungen über ihre persönlichen Daten zu treffen. Dieser Mangel an Klarheit untergräbt den Zweck der Datenschutzrichtlinie und kann dazu führen, dass Nutzer unbeabsichtigt in Datenverarbeitungspraktiken einwilligen, die sie nicht verstehen oder denen sie nicht zustimmen.

  2. Interface-Interferenz

    Interface-Interferenz ist ein irreführendes Designmuster, bei dem Gestaltungselemente Nutzer ablenken oder verwirren, sodass sie eine weniger datenschutzfreundliche Option wählen. Diese Elemente werden oft visuell so manipuliert, dass die weniger datenschutzfreundliche Option attraktiver oder leichter auswählbar erscheint.

    • Falsche Hierarchie: Verwendung leuchtender Farben und einer prominenten Platzierung, um die Schaltfläche „Alle akzeptieren“ hervorzuheben, während die Option „Ablehnen“ in einem weniger sichtbaren Bereich versteckt oder in dunklen Farben dargestellt wird. Zum Beispiel könnte ein Cookie-Einwilligungsbanner eine große, farbenfrohe Schaltfläche „Alle akzeptieren“ haben, während die Schaltfläche „Ablehnen“ in kleiner, heller Schrift am unteren Rand versteckt wird.

    • Vorauswahl: Die am wenigsten datenschutzfreundlichen Einstellungen sind standardmäßig aktiviert, wie zum Beispiel Tracking-Cookies, die standardmäßig aktiviert sind. Wenn Nutzer mehr Privatsphäre wünschen, müssen sie diese Optionen manuell abwählen, aber viele erkennen dies möglicherweise nicht oder sind zu bequem, dies zu tun.

    • Bestätigungs-Scham (Confirm-Shaming): Verwendung emotionaler Sprache, um Nutzer zu bestimmten Entscheidungen zu drängen, wie z. B. „Es wäre schade, Sie zu verlieren!“, um Nutzer dazu zu bewegen, Marketing-E-Mails zu akzeptieren.

    Dies führt dazu, dass Nutzer unbemerkt zu weniger datenschutzfreundlichen Optionen gedrängt werden. Diese Manipulation nutzt das Nutzerverhalten und Designprinzipien aus, um die Interessen des Unternehmens über die Datenschutzpräferenzen der Nutzer zu stellen.

  3. Nörgeln (Nagging)

    Nörgeln ist ein irreführendes Designmuster, das Nutzer wiederholt dazu auffordert, Handlungen vorzunehmen, die sie sonst vermeiden würden. Diese wiederholten Aufforderungen sollen den Widerstand der Nutzer schwächen und sie zur Zustimmung bewegen, nur um die Unterbrechung zu beenden.

    Zum Beispiel beharrliche Aufforderungen, eine App herunterzuladen oder ein Konto zu registrieren. LinkedIn zum Beispiel fordert Nutzer möglicherweise wiederholt auf, die App für ein besseres Erlebnis herunterzuladen, selbst wenn der Nutzer die Aufforderung mehrfach geschlossen hat.

    Dies ermöglicht es, dass Nutzer der Erhebung unnötiger Daten zustimmen, nur damit das Nörgeln aufhört. Dieser ständige Druck untergräbt das Vertrauen und wirkt sich negativ auf die Nutzererfahrung aus.

  4. Behinderung (Obstruction)

    Behinderung ist ein irreführendes Designmuster, das unnötige Schritte einführt, um es Nutzern schwer zu machen, ihre datenschutzbezogenen Ziele zu erreichen. Diese Taktik, oft als „Klick-Ermüdung“ bezeichnet, kann Nutzer frustrieren und dazu führen, dass sie ihre Datenschutzpräferenzen aufgeben.

    Zum Beispiel muss ein Nutzer möglicherweise mehrere Seiten durchlaufen und mehrere Formulare ausfüllen, um sein Konto zu schließen. Der Kontolöschungsprozess von Ticketmaster ist ein klassisches Beispiel für diese Strategie, bei der man zu einer Hilfeseite navigieren und dann die physische Adresse finden muss, um eine Löschanfrage zu senden.

    Dies ermöglicht es, dass Nutzer aufgrund des Aufwands ihre Versuche aufgeben, ihre Privatsphäre zu schützen. Die Strategie nutzt die Frustration der Nutzer aus, um die Kontrolle über Nutzerdaten länger zu behalten, als der Nutzer erwartet.

  5. Erzwungene Handlung (Forced Action)

    Erzwungene Manipulation ist ein irreführendes Designmuster, das Nutzer dazu zwingt, persönliche Informationen preiszugeben, um Zugang zu einem Dienst zu erhalten oder eine Handlung abzuschließen. Nutzer werden möglicherweise gebeten, mehr Daten als nötig anzugeben, meist unter dem Vorwand, dass die Daten erforderlich sind, um den Dienst vollständig zu nutzen.

    Zum Beispiel werden Nutzer aufgefordert, mehr Informationen anzugeben als nötig, um ihr Konto zu löschen. Burger King zum Beispiel fragt beim Schließen eines Kontos möglicherweise nach mehr persönlichen Informationen (wie einer Adresse), als bei der Eröffnung des Kontos erforderlich war.

    Dies ermöglicht es, dass Nutzer gezwungen werden, mehr persönliche Daten preiszugeben, als sie sich leisten können, wodurch ihre Kontrolle über ihre Informationen geschwächt wird. Diese Praxis kann zu einer größeren Exposition personenbezogener Daten führen und das Risiko von Datenschutzverletzungen erhöhen.

Verwendung irreführender Designmuster auf Websites und in Apps, die sich an Kinder richten

Der OPC-Bericht hebt auch die besondere Verletzlichkeit von Kindern gegenüber irreführenden Designmustern hervor. Kinder verstehen die Auswirkungen der Datenerhebung möglicherweise nicht vollständig und navigieren Websites und Apps möglicherweise ohne elterliche Aufsicht. Der Bericht betont, dass Websites und Apps, die sich an Kinder richten, die Erhebung personenbezogener Daten vermeiden oder minimieren und Datenschutzinformationen kindgerecht darstellen sollten.

  1. Falsche Hierarchie: 56 % der Websites und Apps für Kinder zeigten eine falsche Hierarchie, indem die Option, sich für den Dienst anzumelden, prominenter dargestellt wurde als die Option, ohne Konto fortzufahren.

  2. Bestätigungs-Scham (Confirm-Shaming): 54 % der Websites und Apps für Kinder verwendeten emotional aufgeladene Sprache, um Nutzer von der Löschung ihrer Konten abzuhalten.

  3. Nörgeln (Nagging): 45 % der Interaktionen auf Websites und Apps für Kinder beinhalteten wiederholte Aufforderungen oder Anfragen, dreimal so viel wie auf anderen Websites und Apps.

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