IAB EU hat einige Änderungen am bestehenden IAB TCF 2.0 vorgenommen und die Version auf IAB TCF 2.1 aktualisiert. Dieser Artikel erklärt den Hintergrund, die Änderungen und die Frist von IAB TCF 2.1.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-673/17 (Planet49). Weitere Details zum Fall Planet49 finden Sie hier.
„Im Jahr 2013 organisierte die Planet49 GmbH, eine deutsche Website, ein Werbegewinnspiel online. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, mussten Nutzer ihre Postleitzahl eingeben, woraufhin sie aufgefordert wurden, ihren Namen und ihre Adresse anzugeben. Unterhalb dieser Aufforderung zu Namen und Adresse holte Planet49 zwei Einwilligungen von den Nutzern ein. Die erste Einwilligung betraf die Kontaktaufnahme der Nutzer durch Dritte für Werbeangebote. Die zweite Einwilligung betraf das Setzen von Cookies auf den Browsern der Nutzer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Online-Gewinnspiel. Planet49 holte die Einwilligung für die Werbeangebote Dritter über ein nicht angekreuztes Kästchen ein, und separat die Einwilligung für die Verwendung von Cookies über ein vorab angekreuztes Kästchen.“
Am 1. Oktober 2019 legte der EuGH in seinem Urteil die DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie so aus, dass vorab angekreuzte Kontrollkästchen auf Consent-Bannern ungültige Formen der Einwilligung sind, mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Cookies. Die Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen.
P.S. UniConsent folgt der bewährten Praxis und verwendet keine vorab angekreuzten Kontrollkästchen – die Einwilligung ist von Anfang an ausdrücklich.Vorab angekreuzte Kontrollkästchen ungültig: Vorab angekreuzte Kontrollkästchen stellen keine gültige Einwilligung dar.
Cookie-Daten müssen keine personenbezogenen Daten sein: Es spielt keine Rolle, ob die Cookies personenbezogene Daten darstellen oder nicht – Artikel 5(3) der ePrivacy-Richtlinie (also die Cookie-Einwilligungsregel) gilt für jede Information, die auf dem Gerät einer Person installiert oder von diesem abgerufen wird.
Transparenz: Website-Nutzer müssen über die Dauer der Cookies und darüber, ob Dritte Zugriff auf die Cookies haben, informiert werden.
Die Steuerungsgruppe des Transparency and Consent Framework (TCF) hat kürzlich eine Änderung der TCF-v2.0-Richtlinien genehmigt.
Anbieter müssen die maximale Cookie-Speicherdauer offenlegen
CMPs müssen die maximale Cookie-Speicherdauer oder andere Speicherdauer jedes Anbieters offenlegen
CMPs müssen die detaillierteren und zweckspezifischen Speicher- und Zugriffsinformationen für jeden Anbieter offenlegen
Ein Verbot für Anbieter, die maximale Speicherdauer zu erneuern
Die Frist für die Umsetzung von TCF 2.1 ist der 31. Januar 2021. CMPs, die kein Upgrade durchgeführt haben, gelten als ungültig.
UniConsent verfolgt alle Updates der TCF-Gruppe, und UniConsent-Nutzer sollten TCF 2.1 bereits umgesetzt haben.
UniConsent ist Teil der Transfon User Experience Platform, die täglich zig Millionen Nutzer bedient, um sowohl Nutzern als auch Publishern in der Ära nach der DSGVO ein nahtloses Erlebnis zu bieten. Hinter Transfon steht eine Gruppe von Performance- und Nutzererfahrungsexperten. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren: hello@uniconsent.com
Compliant with GDPR, CCPA, COPPA, LGPD, PECR, PDPA, PIPEDA, and more.
Activate Google Consent Mode UniConsent to enhance the accuracy of your Google Analytics and Google Ads conversion data.
Set up Google Consent Mode →Beginnen Sie damit, Ihre Website und Anwendung gemäß EU-DSGVO, US-CPRA, CA-PIPEDA usw. konform zu machen
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First-Party-CMP-Domain: Liefern Sie Ihren Consent-Banner von Ihrer eigenen Domain aus
UniConsent ist ein zertifiziertes Microsoft-UET-CMP und Microsoft-Clarity-CMP

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