DSGVO Remarketing
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU). Ebenso betrifft sie Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten.
Die meisten Marketing-Websites haben Remarketing-Pixel wie das Facebook-Remarketing-Pixel oder Google-Adwords-Remarketing-Tags eingerichtet, um ihr Geschäft auszubauen. Diese Tags und Pixel nutzen das Cookie eines Nutzers im gesamten Internet, um personalisierte Kampagnen anzuzeigen.
Remarketing gehört zu den besten Entwicklungen, die Online-Marketern und Werbetreibenden je widerfahren sind. Doch das hat sich geändert, seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Vereinfacht gesagt müssen Sie Nutzer darüber informieren, dass Sie deren Cookies zu Marketingzwecken verwenden, und außerdem deren Zustimmung durch das Einholen einer Einwilligung sicherstellen.
Google verlangt inzwischen von allen AdWords-Kunden, eine „rechtsgültige Einwilligung" einzuholen, um Daten für personalisierte Anzeigen von EU-Bürgern zu erheben.
Gemäß der neuen EU-Nutzereinwilligungsrichtlinie von Google müssen Marketer und Werbetreibende folgende Anforderungen erfüllen, um Googles Analyse- und Remarketing-Tools bei Endnutzern in der EU nutzen zu können:
Die DSGVO betrifft Facebook-Pixel. Sie müssen die Einwilligung Ihrer Nutzer einholen, bevor Sie das Remarketing-Pixel auslösen.
Die DSGVO betrifft auch benutzerdefinierte Facebook-Zielgruppen. Überlegen Sie zweimal, bevor Sie eine E-Mail- oder Kontaktliste hochladen, und stellen Sie sicher, dass für alle E-Mail-Adressen eine Einwilligung vorliegt.
Informieren Sie Nutzer in der Datenschutzerklärung darüber, dass Sie deren Cookies zur Anzeige personalisierter Werbung nutzen.
Bitten Sie Nutzer, Ihrem Vorgehen zuzustimmen, und holen Sie Einwilligungen für die Cookie-Nutzung sowie Ihre Datenschutzerklärung ein.
Ermöglichen Sie Nutzern, ihre Einwilligung zu widerrufen und ihre Meinung zu ändern.
Nutzen Sie eine Consent-Management-Plattform wie UniConsent, um den Einwilligungsprozess automatisch für Sie zu verwalten.

UniConsent zeigt Nutzern den Consent Manager beim ersten Laden der Webseite an, lädt dabei jedoch noch keine Remarketing-Tags und -Pixel.
Sobald ein Nutzer Ihrer Datenschutzerklärung zustimmt und auf die Schaltfläche „Zustimmen" klickt, lädt der Consent Manager die Remarketing-Pixel entsprechend der Wahl des Nutzers.
Der Nutzer kann seine Auswahl im Consent Manager außerdem jederzeit ändern.
Anmeldeformulare oder Kontaktformulare werden auf Landingpages häufig eingesetzt, um Leads und Kontaktdaten potenzieller Kunden zu erfassen.
Anmeldeformulare oder Landingpage-Formulare sollten DSGVO-freundlich gestaltet sein.
Nach der DSGVO muss die eingeholte Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich erteilt werden.
Opt-in-Einwilligungs-Checkboxen sollten im Datenformular ergänzt werden; außerdem müssen Sie erläutern, wie und warum Sie die Daten nutzen.
Stellen Sie sicher, dass die Einwilligungs-Checkbox nicht bereits vorab angehakt ist.
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