So gestalten Sie Ihre Marketing-Website DSGVO-konform

UniConsent Team

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Inhaltsverzeichnis

DSGVO RemarketingDSGVO Remarketing

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU). Ebenso betrifft sie Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten.

Was Sie beim Remarketing im Hinblick auf die DSGVO beachten sollten

Wie Sie Remarketing DSGVO-konform gestalten

Die meisten Marketing-Websites haben Remarketing-Pixel wie das Facebook-Remarketing-Pixel oder Google-Adwords-Remarketing-Tags eingerichtet, um ihr Geschäft auszubauen. Diese Tags und Pixel nutzen das Cookie eines Nutzers im gesamten Internet, um personalisierte Kampagnen anzuzeigen.

Remarketing gehört zu den besten Entwicklungen, die Online-Marketern und Werbetreibenden je widerfahren sind. Doch das hat sich geändert, seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Vereinfacht gesagt müssen Sie Nutzer darüber informieren, dass Sie deren Cookies zu Marketingzwecken verwenden, und außerdem deren Zustimmung durch das Einholen einer Einwilligung sicherstellen.

Wie sich die Google-Adwords-Richtlinie geändert hat

Google verlangt inzwischen von allen AdWords-Kunden, eine „rechtsgültige Einwilligung" einzuholen, um Daten für personalisierte Anzeigen von EU-Bürgern zu erheben.

Gemäß der neuen EU-Nutzereinwilligungsrichtlinie von Google müssen Marketer und Werbetreibende folgende Anforderungen erfüllen, um Googles Analyse- und Remarketing-Tools bei Endnutzern in der EU nutzen zu können:

  • Holen Sie eine gültige Einwilligung von EU-Bürgern ein, bevor Sie deren personenbezogene Daten zu Zwecken der Marketinganalyse oder personalisierten Werbung erheben.
  • Holen Sie eine gültige Einwilligung ein, bevor Sie analytische oder werbebezogene Cookies setzen.
  • Führen Sie Aufzeichnungen über die von jedem Nutzer erteilte Einwilligung.
  • Geben Sie Nutzern klare Anweisungen, wie sie ihre Einwilligung widerrufen können.
  • Kennzeichnen Sie eindeutig jeden Drittanbieter, der personenbezogene Daten von Nutzern erheben, empfangen oder nutzen könnte.

  • Wie sich die DSGVO auf Facebook-Remarketing auswirkt

    Die DSGVO betrifft Facebook-Pixel. Sie müssen die Einwilligung Ihrer Nutzer einholen, bevor Sie das Remarketing-Pixel auslösen.

    Die DSGVO betrifft auch benutzerdefinierte Facebook-Zielgruppen. Überlegen Sie zweimal, bevor Sie eine E-Mail- oder Kontaktliste hochladen, und stellen Sie sicher, dass für alle E-Mail-Adressen eine Einwilligung vorliegt.

    So gestalten Sie Ihre Remarketing-Kampagnen DSGVO-konform

    1. Informieren Sie Nutzer in der Datenschutzerklärung darüber, dass Sie deren Cookies zur Anzeige personalisierter Werbung nutzen.

    2. Bitten Sie Nutzer, Ihrem Vorgehen zuzustimmen, und holen Sie Einwilligungen für die Cookie-Nutzung sowie Ihre Datenschutzerklärung ein.

    3. Ermöglichen Sie Nutzern, ihre Einwilligung zu widerrufen und ihre Meinung zu ändern.

    4. Nutzen Sie eine Consent-Management-Plattform wie UniConsent, um den Einwilligungsprozess automatisch für Sie zu verwalten.

    Wie UniConsent Marketern und Werbetreibenden die DSGVO-Konformität erleichtert

    UniConsent DSGVO-Remarketing-Einwilligung

    UniConsent zeigt Nutzern den Consent Manager beim ersten Laden der Webseite an, lädt dabei jedoch noch keine Remarketing-Tags und -Pixel.

    Sobald ein Nutzer Ihrer Datenschutzerklärung zustimmt und auf die Schaltfläche „Zustimmen" klickt, lädt der Consent Manager die Remarketing-Pixel entsprechend der Wahl des Nutzers.

    Der Nutzer kann seine Auswahl im Consent Manager außerdem jederzeit ändern.

    Was Sie bei Anmelde- oder Landingpage-Formularen im Hinblick auf die DSGVO beachten sollten

    Anmeldeformulare oder Kontaktformulare werden auf Landingpages häufig eingesetzt, um Leads und Kontaktdaten potenzieller Kunden zu erfassen.

    Anmeldeformulare oder Landingpage-Formulare sollten DSGVO-freundlich gestaltet sein.

    Nach der DSGVO muss die eingeholte Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich erteilt werden.

    Opt-in-Einwilligungs-Checkboxen sollten im Datenformular ergänzt werden; außerdem müssen Sie erläutern, wie und warum Sie die Daten nutzen.

    Stellen Sie sicher, dass die Einwilligungs-Checkbox nicht bereits vorab angehakt ist.

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