Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängt im Juni und Juli 2022 mehrere Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen.
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängt im Juni und Juli 2022 mehrere Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen
Die AEPD stellte fest, dass die Videoüberwachung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. c der DSGVO darstellte.
Das Videoüberwachungssystem war ohne gerechtfertigten Grund auf öffentliche Straßen und private Bereiche ausgerichtet und schädigte alle betroffenen Parteien.
Kameras müssen auf den jeweiligen Bereich ausgerichtet werden, um zu vermeiden, dass benachbarte Nachbarn durch diese Art von Gerät eingeschüchtert werden, sowie Durchgangsbereiche ohne triftigen Grund zu überwachen.
Am 16. Juni 2022 verhängte die AEPD gegen die Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. („BBVA“) ein Bußgeld von 80.000 € wegen eines DSGVO-Verstoßes nach einer von einer Einzelperson eingereichten Beschwerde.
Die AEPD stellte fest, dass die in der Datenbank von BBVA gespeicherten Daten der Beschwerdeführerin an einen Dritten offengelegt wurden, obwohl sie hätten gelöscht oder anonymisiert werden müssen.
Der Verantwortliche BBVA hatte es versäumt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Offenlegung personenbezogener Daten an unbefugte Dritte zu verhindern.
Die AEPD verhängte gegen Comercializadora Regulada Gas & Power, S.A. ein Bußgeld von 100.000 € wegen eines DSGVO-Verstoßes nach einer Beschwerde vom 8. Juli 2022.
Comercializadora Regulada Gas & Power hatte den Stromlieferungsvertrag der Beschwerdeführerin mit deren personenbezogenen Daten an die alte Adresse der Beschwerdeführerin gesendet, wobei eine Person, die an der alten Adresse der Beschwerdeführerin wohnte, Zugang zur neuen Adresse der Beschwerdeführerin erhielt.
Die AEPD verhängte gegen die DKV Seguros y Reaseguros, Sociedad Anónima Española, ein Bußgeld von 220.000 € wegen DSGVO-Verstößen nach einer von einer Einzelperson am 13. Juli 2022 eingereichten Beschwerde.
Die Beschwerdeführerin hatte vom 16. April 2020 bis zum 9. März 2021 51 E-Mails mit medizinischen Freigaben unbekannter Personen von der Krankenversicherung DKV Seguros y Reaseguros erhalten, einschließlich personenbezogener Daten der Personen wie Namen, Nachnamen und Testdaten, obwohl die Beschwerdeführerin DKV Seguros y Reaseguros wiederholt auf die Situation aufmerksam gemacht hatte.
Die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen von DKV Seguros y Reaseguros waren angesichts der Sensibilität der betroffenen Daten nicht angemessen.
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